Die Beratung im Gesellschaftsrecht ist eines der zentralen Kompetenzfelder der Ochs Rechtsanwälte. Unsere Expertise stützt sich auf eine nahezu über 20 Jahre gewachsene Praxiserfahrung im Gesellschaftsrecht. Zu unseren Mandanten zählen viele mittelständisch geprägte Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften, aber auch Kapitalgesellschaften, genauso wie Unternehmen, Organisationen und Verbände des Gemeinnützigkeitswesens. Unser Beratungsspektrum reicht von Satzungsgestaltungen über Gesellschafterstreitigkeiten bis hin zur Unternehmensnachfolge und Umstrukturierungen in den unterschiedlichen Gesellschaftsformen. Wir beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, bei Angelegenheiten von Leitungsorganen wie Vorstand und Aufsichtsrat und bei haftungsrechtlichen Fragen im Gesellschaftsrecht. Wir vertreten unsere Mandanten in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern genauso wie in Umstrukturierungsprozessen und Fragen der Compliance. Hierunter fallen beispielsweise:
Gesellschafterversammlungen
gerichtliche Auseinandersetzungen im Gesellschaftsrecht
Corporate Governance
Compliance
Re- und Umstrukturierungen, Fusionen
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen