Was können wir für Sie tun?

Unsere Beratungsleistungen erbringen wir in ausgewählten Bereichen des Wirtschaftsrechts. Thematische Querbezüge sind keine Seltenheit und oftmals gerade der Anlass unserer Beauftragung.

Die analytische und die gestalterisch kreative Kautelarjurisprudenz (Vertragsrecht) bilden dabei wesentliche Schwerpunkte unserer Arbeit.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Lösung Ihres rechtlichen Problems.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist seit jeher ein zentrales Thema unternehmerischer Tätigkeit. Individual- oder kollektivarbeitsrechtliche Fragenstellungen sind für unsere Mandanten nicht nur bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, sondern auch im Rahmen von Kündigungen, Umstrukturierungen oder Betriebsübergängen und -änderungen von Relevanz. Der Fokus unserer Arbeit liegt darauf, unsere Mandanten im Rahmen arbeitsrechtlicher unternehmensbezogener Prozesse zu begleiten, sowie im Rahmen von Streitigkeiten eine professionelle Vertretung vor den Arbeitsgerichten bereitzustellen. Auch im Rahmen der täglichen Personalarbeit stehen wir unseren Mandanten kurzfristig und fallbezogen für die Klärung von Rückfragen zur Verfügung.

Bankrecht
Wir beraten unsere Mandanten bei großen und komplexen Finanzierungen. Die Prüfung und Verhandlung von Kreditverträgen gehört ebenso zu unserem Spektrum wie die Beratung über die zugrundeliegenden Real- oder Personalsicherheiten. Ein Schwerpunkt dabei ist die juristische Begleitung von Finanzierungen im Bereich der Immobilien- und Projektfinanzierung.

Baurecht
Wir beraten private Investoren, Bauträger, Unternehmen der Wohlfahrtspflege, private Bauherren und Architekten ebenso wie Kreditinstitute und Fonds bei der Planung, Entwicklung und Durchführung der verschiedenen Vorhaben. Wir beraten umfassend bei der Gestaltung und dem Abschluss der damit verbundenen Verträge, insbesondere bei Generalunternehmer- und Baubetreuungsverträgen. Im erforderlichen Maße beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei der Schaffung des Baurechts und der weiteren Entwicklung des Projekts. So haben wir bereits zur Entwicklung und Errichtung großer Bürohäuser und Einzelhandelsmärkte zum Erfolg unserer Mandanten beigetragen.

Compliance
Compliance ist für viele unserer Mandanten ein immer zentraler werdendes Thema. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung und Einführung von Compliance-Richtlinien unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsgebiete, insbesondere der Vorschriften des Gesellschafts-, Arbeits-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Ebenso überprüfen wir gemeldete Compliance-Verstöße und beraten unsere Mandanten bei der Abwehr und Durchsetzung daraus entstehender Ansprüche.

Gemeinnützigkeitswesen
Die Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht nimmt bei Ochs Rechtsanwälte traditionell einen hohen Stellenwert ein. Aufgrund zunehmender Komplexität der steuerrechtlichen Regelungen nach § 52 Abgabenordnung (AO), verursacht durch mehrere Gesetzesänderungen in den letzten Jahren, eine zunehmend restriktive Handhabung durch die Finanzverwaltung und eine komplexe Judikatur, sehen sich viele gemeinnützige (non-profit) Organisationen bei der Ausübung ihrer täglichen Arbeit mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Die Schwierigkeiten sind dabei ebenso vielschichtig wie die Satzungszwecke der betroffenen Organisationen und die zur Verwirklichung der Satzungszwecke verwandten Mittel. Aufgrund der stets mit zu bedenkenden gemeinnützigkeitsrechtlichen Folgen haben selbst einfache Rechtsfragen im Non-Profit-Bereich oftmals einen besonderen Anspruch. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend von Fragen der Satzungsgestaltung über Risiken der tatsächlichen Geschäftsführung bis hin zu Problemen bei der Mittelverwendung.

Gesellschaftsrecht
Die Beratung im Gesellschaftsrecht ist eines der zentralen Kompetenzfelder der Ochs Rechtsanwälte. Unsere Expertise stützt sich auf eine nahezu über 20 Jahre gewachsene Praxiserfahrung im Gesellschaftsrecht. Zu unseren Mandanten zählen viele mittelständisch geprägte Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften, aber auch Kapitalgesellschaften, genauso wie Unternehmen, Organisationen und Verbände des Gemeinnützigkeitswesens. Unser Beratungsspektrum reicht von Satzungsgestaltungen über Gesellschafterstreitigkeiten bis hin zur Unternehmensnachfolge und Umstrukturierungen in den unterschiedlichen Gesellschaftsformen. Wir beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, bei Angelegenheiten von Leitungsorganen wie Vorstand und Aufsichtsrat und bei haftungsrechtlichen Fragen im Gesellschaftsrecht. Wir vertreten unsere Mandanten in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern genauso wie in Umstrukturierungsprozessen und Fragen der Compliance. Hierunter fallen beispielsweise:

Gesellschafterversammlungen

gerichtliche Auseinandersetzungen im Gesellschaftsrecht

Corporate Governance

Compliance

Re- und Umstrukturierungen, Fusionen

Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen

Immobilien

Wir beraten private Investoren, Bauträger, Unternehmen der Wohlfahrtspflege, private Bauherren und Architekten ebenso wie Kreditinstitute, die öffentliche Hand und Immobilienfonds bei der Akquise, Planung, Vergabe, Entwicklung und Durchführung der verschiedenen Immobilienvorhaben. Wir beraten umfassend bei der Gestaltung und dem Abschluss der damit verbundenen Verträge, insbesondere bei Kauf- oder Erbbaurechtsverträgen sowie Generalunternehmer- und Projektentwicklungsverträgen. Im erforderlichen Maße beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei der Schaffung des Baurechts und der weiteren Entwicklung des Projekts. So haben wir bereits zur Entwicklung und Errichtung großer Bürohäuser, Einzelhandelsmärkte und Pflegeeinrichtungen zum Erfolg unserer Mandanten beigetragen.

IT-Recht & Medien
Das IT- und Medienrecht ist von einer dynamischen Entwicklung geprägt. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl bei der Gestaltung von Verträgen, als auch im Rahmen streitiger Auseinandersetzungen auf Grundlage bestehender Vertragsverhältnisse mit Kunden oder Dienstleistern. Im Fokus unserer gestaltenden Tätigkeit für den Mandanten steht die Herstellung von Rechtssicherheit beim Abschluss von Verträgen. Weitere Schwerpunkte sind Fragen des Daten- und Geheimnisschutzes sowie des Outsourcings. Zur Zufriedenheit unserer Mandanten bringen wir dabei gesetzliche Vorgaben und unternehmerische Ziele in Einklang.

Insolvenz und Restrukturierungen
Wir beraten unsere Mandanten in allen auftretenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Insolvenzen und damit verbundener Restrukturierungsmaßnahmen. Durch eine über nahezu 20 Jahre gewachsene Expertise im Insolvenzrecht vertreten wir unsere Mandanten effizient als Gläubiger und Vertragspartner anderer insolventer Unternehmen. Die Abwicklung von Unternehmenskäufen aus der Insolvenz zählt ebenso zu unserem Handwerkszeug wie die wirksame Durchsetzung von Forderungen unserer Mandanten gegenüber Insolvenzverwaltern. Darüber hinaus zeigen wir unseren Mandanten Restrukturierungsalternativen und Sanierungsmöglichkeiten vor, während und in einer Insolvenz auf.

Kapitalmarktrecht
Wir beraten Kreditinstitute, private Investoren und Unternehmen der Sozialwirtschaft in allen außerbörslichen Transaktionen, Finanzierungen und Strukturierungsmaßnahmen des Kapitalmarktrechts. Im Fokus unserer Tätigkeit steht die umfassende Beratung und Begleitung alternativer Investmentmodelle. Hier beraten wir unsere Mandanten über zulassungsrechtliche Fragen ebenso, wie wir die erforderlichen Emissionsprospekte erstellen und mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abstimmen. In den komplexen Schnittstellen von kapitalmarktrechtlichen Beteiligungsmodellen decken wir die gesellschafts-, immobilien- und baurechtliche Beratung umfassend für unsere Mandanten mit ab. Damit gewährleisten wir eine effiziente Beratung in allen relevanten Rechtsfragen alternativer Beteiligungsmodelle.

Prozessführung und Vollstreckung
Wir betreuen unsere Mandanten in vornehmlich wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Prozessen und Schiedsverfahren. Im Vorfeld etwaiger Prozesse beraten wir unsere Mandanten über Chancen und Risiken eines Prozesses und erarbeiten Handlungsstrategien ebenso wie strategische Alternativen zur Streitbeilegung. Im Kern unserer prozessrechtlichen Tätigkeit stehen das Gesellschafts-, Miet-, Bau- und Arbeitsrecht. Im Besonderen sind wir spezialisiert auf Vertrags- und Kündigungsstreitigkeiten. Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt dabei auch auf der Vollstreckung erstrittener Titel. Unsere Zwangsvollstreckungsabteilung arbeitet dabei auf höchstem fachlichem Niveau, um die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten zu realisieren. Daneben betreuen und vertreten wir unsere Mandanten in Gesellschafterversammlungen, insbesondere im Zusammenhang mit Gesellschafterstreitigkeiten.

Unternehmenstransaktionen
Wir beraten unsere Mandanten seit nahezu 20 Jahren als Käufer oder Verkäufer von Unternehmen. Aufgrund unserer besonderen fachlichen Expertisen auch im Insolvenz- und Gemeinnützigkeitsrecht besetzen wir auch die Schnittstellen zu diesen Fachbereichen im geforderten Maße mit höchster Qualität. Mit unseren kooperierenden Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern bilden wir eingespielte Beraterteams und bieten unseren Mandanten umfassende und maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand. Dadurch sind wir in der Lage, komplexe Transaktionen kompetent und effizient abzuwickeln. In diesem Zusammenhang zu beachtende Zusammenspiele sind beispielsweise:

Unternehmenstransaktion und Insolvenz

Unternehmenstransaktion und Gemeinnützigkeitswesen

Unternehmenstransaktion und Arbeitsrecht

Joint Ventures

Vermögen, Nachfolge & Stiftungen
Unternehmerische Nachfolgekonzepte haben für viele unserer Mandanten Bedeutung. In den zentralen Fragen des Gesellschafts- und Erbrechts stellen wir das erforderliche Know-How zur Verfügung, um gemeinsam mit unseren Mandanten wirtschaftlich sinnvolle, rechtlich abgesicherte und interessengerechte Konzepte zu erarbeiten. Wir legen Wert auf maßgeschneiderte Lösungen, die in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten entwickelt werden. Auch Stiftungen können insoweit ein geeignetes Mittel zur privaten und unternehmerischen Nachfolge sein. Unsere Kanzlei verfügt über alle konzeptionellen und rechtlichen Kenntnisse, um auch solche Alternativen für unsere Mandanten zu realisieren. Die unabdingbare steuerliche Beratung stellen wir im Rahmen eines integrierten Teams durch unseren strategischen Kooperationspartner zur Verfügung.

Vermögensschutz
Ein Großteil unserer Mandanten ist selbstständig tätig, Gesellschafter eines Unternehmens oder sonst mit Eigenverantwortung als Leitungsorgan tätig. Häufig besteht keine oder eine nur unzulängliche Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen. Dies wird häufig in Krisenzeiten zum Problem, wenn die Frage einer Haftung mit dem Privatvermögen für die Realisierung unternehmerischer Risiken Relevanz erlangt. Um bestehende Haftungsrisiken zu begrenzen, entwickeln wir für unsere Mandanten spezielle rechtliche Mechanismen und Strategien, um das Privatvermögen vorausschauend vor Krisen und Haftungsszenarien auf legalem Wege zu schützen. Asset Protection erfordert stets eine umfassende Analyse der persönlichen und unternehmerischen Vermögenssituation. Effiziente Gestaltungsalternativen zu Gunsten unserer Mandanten können am besten umgesetzt werden, wenn sie frühzeitig angegangen werden. Bei Bedarf können auch grenzüberschreitende Lösungen in Betracht gezogen werden.


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