Verschiedene Mandanten haben uns mit gesellschaftsrechtlichen Fragen der Ausschließung von Gesellschaftern aus Kapital- und Personenhandelsgesellschaften betraut. Neben der außergerichtlichen Beratung von Mandanten bei Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern vertreten wir die Interessen des Mandanten auch im Rahmen etwaig erforderlicher gerichtlicher Auseinandersetzungen (sog. Corporate Litigation). Gerade bei unangenehmen Gesellschafterstreitigkeiten ist zügiges Handeln erforderlich, um bestehende Gesellschafterrechte effektiv wahrzunehmen.
Bei gemeinnützigen Gesellschaften gelten im Hinblick auf die zwangsweise Ausschließung sowie die Regelung des einvernehmlichen Austritts wichtige Besonderheiten, deren Nichtbeachtung gewichtige Folgen für die Gesellschaft und verbleibenden Gesellschafter haben kann.
Siehe auch: