6. Juli 2012

News

Um die Vermögensbildung von Mitarbeitern einer gemeinnützigen Gesellschaft zu unterstützen, einen Beitrag zu deren Altersvorsorge zu leisten und die Mitarbeitermotivation zu stärken, gestaltet unsere Kanzlei derzeit ein besonderes Mitarbeiterbeteiligungsmodell.

Gegenstand des Mandats ist die Errichtung eines sogenannten Solarfonds für die Mitarbeiter einer im Saarland ansässigen, gemeinnützigen Gesellschaft. Dabei wird ein geschlossener Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG errichtet, welcher die auf den Dachflächen der Gesellschaft an verschiedenen Standorten befindlichen Photovoltaikanlagen erwirbt und fortan betreibt.

Neben der Schaffung der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen obliegt unserer Kanzlei die Fertigung der mit dem Projekt einhergehenden wirtschaftlichen Verträge, wie beispielsweise der Kaufverträge über die bereits installierten Anlagen, die Verträge der wirtschaftlichen und technischen Objektbetreuung während der Fondslaufzeit, der aktualisierten Einspeiseverträge sowie der erforderlichen Darlehens- und Mietverträge.

Eine besondere Anforderung des Mandats besteht darin, dass bei der Vertragsgestaltung die Querbezüge zum sensiblen Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts zu beachten sind.


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