17. April 2015

News

Derzeit beraten und begleiten wir verschiedene Mandanten aus dem deutschen Mittelstand und der Wohlfahrtspflege bei der Realisierung BaFin-genehmigungsbedürftiger Investitionsprojekte. Es handelt sich dabei um sogenannte alternative Investmentfonds (AIF), die in der Rechtsform einer Investment-KG aufgelegt werden.

Im Ausgangspunkt geht es bei diesem Immobilieninvestment darum, das von einer Investment-KG zu erwerbende Immobilienportfolio langfristig an einen oder mehrere Hauptmieter zu vermieten. Für den Mieter handelt es sich um eine alternative Investitions- und Finanzierungsvariante, da das Immobilieneigentum nicht aus eigenen Mitteln selbst erworben oder bebaut werden muss. Für viele Unternehmen handelt es sich damit um eine attraktive Investitionsalternative, gerade in Phasen der Expansion.

Anlageformen wie die beschriebene unterfallen dem am 22.07.2013 in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuch und bedürfen zu ihrem Vertrieb einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben sind gegenüber der BaFin zu erfüllen, wie beispielsweise die Herstellung der Anlagebedingungen, eines Verkaufsprospekts und der wesentlichen Anlagerinformationen.

Ochs & Leu sorgt für eine reibungslose Durchführung der juristischen Projektschritte. Dies beinhaltet vorliegend die Verhandlung, Prüfung und Gestaltung der Grundstückskauf-, Miet- bzw. Pachtverträge sowie der Verträge mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft und sonstigen Dienstleistern. Ferner erstellen wir den Gesellschaftsvertrag der Investment-KG, den Verkaufsprospekt und die sonstigen Anlegerinformationen in Abstimmung mit der BaFin. Dies alles aus einer Hand, was einen Überblick und solides Zusammenspiel der einzelnen Komponenten gewährleistet.

Bei den Projekten im gemeinnützigen Bereich berücksichtigen wir überdies die steuerlichen Notwendigkeiten, insbesondere der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO), die an verschiedenen Stellen in den Verträgen ihren Niederschlag finden. Unsere Auftraggeber sind dabei Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem KAGB, denen das Portfolio- und Risikomanagement obliegt.

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