Die Beratung im Gesellschaftsrecht ist eines der zentralen Kompetenzfelder der Ochs Rechtsanwälte. Unsere Expertise stützt sich auf eine über ein Jahrzehnt lang gewachsene Praxiserfahrung im Gesellschaftsrecht. Zu unseren Mandanten zählen viele mittelständisch geprägte Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften genauso wie Organisationen und Verbände des Gemeinnützigkeits- und Wohlfahrtswesens. Unser Beratungsspektrum reicht von Satzungsgestaltungen über Gesellschafterstreitigkeiten bis hin zur Unternehmensnachfolge in Familiengesellschaften. Wir beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, bei Angelegenheiten von Leitungsorganen wie Vorstand und Aufsichtsrat und bei haftungsrechtlichen Fragen im Gesellschaftsrecht. Wir vertreten unsere Mandanten in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern genauso wie in Umstrukturierungsprozessen und Fragen der Compliance. Hierunter fallen beispielsweise:
Gesellschafterversammlungen
gerichtliche Auseinandersetzungen im Gesellschaftsrecht
Corporate Governance
Compliance
Re- und Umstrukturierungen
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen