5. Juni 2012

News

Unsere Kanzlei begleitet derzeit zahlreiche gemeinnützige Organisationen bei der Planung und Durchführung von Tagungen und Kongressen, die zum Teil in grenzüberschreitender Kooperation ausgerichtet werden. Hier geht es unter anderem um eine zielführende, rechtliche und steuerrechtliche Gestaltung der Vereinbarungen mit den ausführenden Kongressveranstaltern. Dieses bedingt formaljuristisch eine strenge Trennung zwischen dem wissenschaftlichen und dem wirtschaftlichen Teil einer jeden Veranstaltung.

Im Bereich der Kooperationen ist zu bedenken, dass die gemeinsame Zweckverfolgung nach deutschem Recht von alleine zum Vorliegen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von §§ 705 ff. BGB führt, was unter anderem besondere Haftungsrisiken nach sich zieht.


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