5. März 2014

News

Wir unterstüzen Geschädigte der GFE-Group (Deutschland/Schweiz), die Blockheizkraftwerke erworben, Pachtverträge geschlossen sowie Geld überwiesen haben und dann die vereinbarten Blockheizkraftwerke sowie die vereinbarten Pachtzahlungen nicht erhalten haben.

Konkret helfen wir Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater und -vermittler geltend zu machen. In vielen Fällen bestehen aufgrund mangelhafter Aufklärung über die bestehenden Anlagerisiken gute Erfolgsaussichten von diesen das verlorene Geld zurück zu erstreiten. Des Weiteren machen wir die bestehenden Forderungen im Rahmen der laufenden Insolvenzverfahren gegen die Unternehmen der GFE-Group geltend und vertreten die Betroffenen in den strafgerichtlichen Verfahren gegen die Vorstände der Gesellschaft.


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