4. Juni 2014

News

Derzeit begleiten wir eine Vielzahl nationaler Unternehmen bei ihren gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsprozessen. Aufgrund unserer besonderen Erfahrung vertrauen uns dabei auch zahlreiche Gesellschaften und Vereine aus dem Sonderrechtsbereich der Gemeinnützigkeit.

Soweit es um die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen geht, legen wir stets ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Interessen unserer Mandantschaft nicht nur im Kaufpreis, sondern auch in den sonstigen Regelungen der zu erstellenden Vertragswerke angemessen Berücksichtigung finden. Beispielhaft seien optimierte Regelungen zur Übernahme von Garantien, zur Vertragsaufhebung, zu den Gesellschafterrechten oder Ähnliches genannt.

Bei der Prüfung fremdgestalteter Unternehmenskaufverträge achten wir darauf, dass die von der Veräußererseite mitunter vorgelegten Vertragsbedingungen nicht einseitig zu Lasten unserer Mandanten wirken oder diese quasi durch die Hintertür belasten. Vielmehr schaffen wir Transparenz und führen die Verhandlungen so auf Augenhöhe.


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