28. August 2017

News

Unsere Kanzlei berät derzeit verschiedene Auftraggeber über Immobilieninvestitionen in Form von Immobilienfonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Immobilienfonds stellen seit jeher eine interessante, alternative Kapitalanlage für private, semi-professionelle und professionelle Investoren dar. Im Fokus der Investitionen stehen architektonisch attraktive Büroimmobilien ebenso wie moderne, wirtschaftliche Pflegeimmobilien. Investitionslösungen in Form von Immobilienfonds stellen auch für die Investoren attraktive Finanzierungsmodelle dar, um notwendige Investitionen auf wirtschaftlich solide Weise voranzubringen. Im Bereich des Pflegesektors sind solche Investitionslösungen auf dem Vormarsch, da es sich um solide Anlageformen handelt, die der Förderung des Gemeinwohls dienen.

Auch für institutionelle Investoren stellt der sogenannte Spezial-AIF eine interessante alternative Finanzierungsform dar. Die hohe Regulierungsdichte im Bereich des Kapitalanlagegesetzbuchs wird bei diesen Investitionsmodellen auf ein verträgliches Maß reduziert, ohne dass die Kapitalmarktaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) entfällt. Dies wiederum bietet eine hohe Gewähr für seriöse Investitionen.

Unsere Kanzlei ist in diesem Bereich seit vielen Jahren hoch spezialisiert, zu unseren Aufgaben gehören die Erstellung der gesellschaftsrechtlichen Vertragswerke, der Vertriebsunterlagen, der bau- und mietrechtlichen Vertragswerke sowie auch die Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Erhalt einer Vertriebsgenehmigung.

Die Projekte werden federführend durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, mit Unterstützung durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Pfaff bearbeitet. Kredit- und aufsichtsrechtliche Fragestellungen werden ferner begleitet durch Frau Rechtsanwältin Michaela Müller.


Durch die Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Um das beste Surferlebnis dieser Seite zu garantieren, sind die Grundeinstellungen auf „Cookie zulassen“ eingestellt. Wenn Sie mit dieser Einstellung einverstanden sind klicken Sie bitte auf „Akzeptieren“.

Schließen