10. April 2019

News

Ochs Rechtsanwälte schreiten durch die Übernahme von M&A-Mandaten (Merger & Acquisition – zu Deutsch Zusammenschlüsse und Käufe von Unternehmen mit grenzüberschreitendem Bezug) in der Internationalisierung der Kanzlei fort. Unsere Leistungen stehen den Mandanten in der Rolle als Käufer, Verkäufer sowie als Beteiligte in Joint Ventures zur Verfügung.

Wir unterstützen unsere Mandanten im Rahmen von M&A-Transaktionen bei der Bewertung von Zielunternehmen (Due Diligence), der Vertragsgestaltung und den Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Bei Bezügen zu ausländischem Recht bereiten wir Erstbewertungen für unsere Mandanten vor und organisieren und führen den Kontakt mit etwaig erforderlichen Korrespondenzbüros im Ausland. Obligatorisch bei den Beratern hierfür ist die verhandlungssichere Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift.

Für Ochs Rechtsanwälte sind Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Herr Rechtsanwalt Sebastian Pfaff tätig.


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