15. April 2019

News

Korrespondierend mit der Profilschärfung im Arbeitsrecht beraten und vertreten Ochs Rechtsanwälte ihre Mandanten zunehmend im Zusammenhang mit Kündigungsschutzprozessen (https://www.ochs-ra.de/ochs-rechtsanwaelte-schaerfen-profil-im-arbeitsrecht/). Diese umfassen mehr als die Hälfte aller eingereichten arbeitsgerichtlichen Klagen des Jahres 2017 (von 330.832,00 eingereichten Klagen waren hiervon 180.886,00 Verfahren hinsichtlich Kündigungen*), was verdeutlicht, dass sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Kündigungsschutzprozesse das häufigste „Prozessrisiko“ darstellt.

Die Vorschaltung einer sogenannten Güteverhandlung, § 54 ArbGG, bietet im Kündigungsschutzverfahren ein weites Spektrum der Beendigungsmöglichkeiten des Verfahrens. Hierzu beraten wir unsere Mandantschaft umfassend. Zu beachten ist, dass Kündigungsverfahren eine Vielzahl von Fallstricken mit sich führen, deren Identifizierung und Aufarbeitung für eine sachgerechte Bewertung und bestmögliche Verfahrenserledigung erforderlich ist.

Kündigungsschutzprozesse kennzeichnen sich dadurch, dass sie durch eine Vielzahl anwendbarer und zu beachtender Gesetze geprägt sind. So sind nicht nur die allgemeinen Regelungen des BGB, des Arbeitsgerichtsgesetzes und der ZPO zu beachten, sondern in den jeweiligen Bewertungen spielen auch die spezialgesetzlichen Regelungen, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz, eine Rolle.

Kündigungsschutzverfahren im Bereich des Kündigungsschutzgesetzes, privilegieren grundsätzlich den meist sozial schwächer gestellten Arbeitnehmer. Insgesamt bieten Kündigungsschutzverfahren jedoch für beide Seiten eine Möglichkeit, aufgekommene Streitigkeiten schnell und wirtschaftlich sinnvoll durch Güteverhandlungen zu beenden. Wir beraten Sie im Vorfeld eines Kündigungsschutzverfahrens konkret und ausgiebig im Einzelfall.

Federführend tätig für Ochs Rechtsanwälte ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Pfaff.

 

* Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.8, 2017, Seite 105

 


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