15. Juni 2016

News

Immer mehr technisch und wissenschaftlich ausgerichtete Unternehmen sind darauf angewiesen, ihre Produkte sowie Dienst- und Werkleistungen nach bestimmten Standards und DIN-Vorschriften herzustellen bzw. auszurichten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Unternehmen in einer Lieferkette stehen, in der mehrere verschiedene Firmen herstellen, weiterverarbeiten oder sonstige Dienste verrichten, bis letztendlich das fertige Endprodukt entsteht.

Um gerade in solchen Fällen eine dauerhaft gleichbleibende Qualität abzuliefern, sind sogenannte Qualitätssicherungsvereinbarungen heute Gang und Gäbe. Sie regeln ausdrücklich, nach welchen technischen Richtlinien und nach welchem implementierten Qualitätsmanagement die Arbeit jeweils durchgeführt wird bzw. welche Überwachungssysteme vorhanden sind, um eine gleichbleibend hohe Produktqualität zu gewährleisten.

Dabei können solche Vereinbarungen vollkommen unterschiedliche Vertragsgegenstände haben, jeweils angepasst auf das entsprechende Unternehmensbild und die bestehenden Liefer- und Leistungsbeziehungen.

Ochs Rechtsanwälte hat auf diesem Gebiet Qualitätssicherungsvereinbarungen für Unternehmen in Industrie und Produktion erstellt. Voraussetzung ist, die konkreten Verfahrensabläufe nachzuvollziehen und mögliche Risikofaktoren zu erkennen, zu benennen und sodann zu beschränken. Die Unterstützung durch die Geschäftsführung und die technische Leitung des Mandanten ist hierfür unabdinglich.

Ochs Rechtsanwälte beraten umfassend in allen vertraglichen Angelegenheiten der Qualitätssicherung.

 


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