12. Januar 2016

News

Derzeit führt unsere Kanzlei für einen Mandanten ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren durch. Nachdem wir für unseren Mandanten bei der zuständigen Vergabekammer des Bundeskartellamts eine positive Entscheidung erstreiten konnten, befindet sich das Verfahren derzeit in der Beschwerde beim zuständigen Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Hintergrund des Verfahrens ist die jahrelange Praxis von Krankenkassen als öffentlicher Auftraggeber bestimmte Verträge im vorliegenden Sektor ohne ein vorheriges formelles Vergabeverfahren abzuschließen. Um unserem Mandanten einen fairen und transparenten Zugang zur Vertragsvergabe zu verschaffen, wurden wir mit der formalrechtlichen Überprüfung des Vorgehens der Krankenkassen beauftragt.

Daneben beraten und betreuen wir unseren Mandanten in der mit solchen Verfahren einhergehenden notwendigen Kommunikation sowie den Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Interessenvertreterverbänden, Aufsichtsbehörden und den öffentlichen Auftraggebern. Es bestehen hier vielzählige Überschneidungen von allgemeinvertragsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, arbeits- und sozialrechtlichen sowie vergaberechtlichen Fragestellungen, welche immer im Gesamtkontext der Ziele des Mandanten zu koordinieren sind. Auch die laufende Gesetzesentwicklung wird in diesen Prozess mit einbezogen.

Diese umfassende strategische Beratung gehört zu den Kernkompetenzen der Ochs Rechtsanwälte und ist für unsere Mandanten ein wichtiger Baustein der erfolgreichen Geschäftsentwicklung. Hierbei zeigt es sich immer wieder, dass durch die vielfältigen Bezüge der einzelnen Rechtsgebiete untereinander individuelle und interessante Lösungsmöglichkeiten für die anspruchsvollen Ziele unserer Mandanten gefunden werden können.

Für Ochs Rechtsanwälte waren Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs (Gesellschaftsrecht) und Herr Rechtsanwalt Michael Siryj (Vergaberecht, Sozialrecht) federführend tätig.


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