26. April 2021

News

Kürzlich erlebten Ochs Rechtsanwälte eine nicht vorhersehbare Wendung während eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Saarbrücken. Die vergleichsweise Streitbeilegung sorgte für eine großzügige Spende gegenüber dem Kältebus Saarbrücken – Hilfe für obdachlose Menschen im Winter e.V. in Höhe der Klagesumme.

Was war geschehen? Ein sogenannter Share-Deal über eine Würzburger GmbH aus dem Jahr 2017 besorgte die Firmenübernahme durch unsere Mandantschaft, die Schmeer GmbH und Herrn Phil Sahner. Die notarielle Übertragungsurkunde umfasste hierbei auch eine Regelung über ein der zu übertragenden GmbH gehörendes Konto, jedoch nicht über dessen Guthaben. Beide Seiten pochten auf ihr Recht und konnten mit jeweils vernünftigen Argumenten behaupten, dass das Guthaben der Klägerin bzw. der Beklagten zusteht. Im Gütetermin spitzte sich der Dissens beider Parteien zu und ein finaler Versuch von Herrn Rechtsanwalt Pfaff, eine vergleichsweise Lösung zu forcieren, schien erfolgversprechend zu werden. Auf Initiative unserer Mandantschaft wurde sodann über den Vorschlag diskutiert, dass dieses seit mehr als drei Jahren ungenutzte Geld durch eine Spende an den Kältebus e. V. doch sinnvoll investiert werden könnte. Erfreulich war, dass alle Beteiligten unmittelbar in diesen Vorschlag einstimmten und auch die Richterin ihr positives Erstaunen kundtat.

Federführend tätig für Ochs Rechtsanwälte war Herr Rechtsanwalt Sebastian Pfaff.


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