20. August 2018

News

Ochs Rechtsanwälte haben die PECUNIA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH erfolgreich bei der Beantragung der Vertriebsgenehmigung für einen geschlossenen Immobilienfonds in Gestalt eines Spezial-AIF beraten. Die Vertriebsgenehmigung ist erteilt, sodass das attraktive Projekt „E33“ auf Errichtung eines modernen Bürogebäudes mit anspruchsvoller Architektur umgesetzt werden kann.

Im Zuge der Projektentwicklung konnte bereits mit der Klaus Faber AG, Saarbrücken, ein leistungsstarkes und innovatives Unternehmen als Mieterin gewonnen werden.

Ochs Rechtsanwälte haben die relevanten Rechtsfragen im Bereich des Kapitalmarkt-, Immobilien-, Bau- und Gesellschaftsrecht beraten und die erforderlichen Verträge und Dokumentationen erstellt. Für den Erhalt der Vertriebsanzeige durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurden überdies die erforderlichen Vertriebsunterlagen konzipiert.

Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs, Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht, blickt auf eine über 15-jährige Erfahrung in komplexen Immobilienentwicklungen und -investitionen zurück und wird durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Pfaff unterstützt.


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