7. Dezember 2018

News

Ochs Rechtsanwälte haben die PECUNIA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH erfolgreich bei der Zulassung eines geschlossenen Immobilienfonds begleitet. Die Vertriebsgenehmigung für den inländischen Publikums-AIF wurde antragsgemäß erteilt, wodurch die rechtlichen Voraussetzungen für den Umbau und die Erweiterung des GLOBUS-Baumarktes in Müllheim geschaffen wurden.

Ochs Rechtsanwälten ist es damit gelungen, einen sogenannten „Alt-Fonds“, der in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs aufgelegt wurde, in das neue Regime des KAGBs zu überführen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der GLOBUS Holding GmbH & Co. KG als Fondsinitiatorin, der PECUNIA als Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zum Gelingen des schwierigen Transfers des Immobilienfonds maßgeblich beigetragen.

Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Projekt haben Ochs Rechtsanwälte das Profil der Kanzlei im Kapitalmarktrecht weiter geschärft. Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Herr Rechtsanwalt Sebastian Pfaff betreuten dieses Projekt in enger Zusammenarbeit.


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